AV-Depot als neues Puzzleteil: Wie passt es in deine bestehenden Finanzen?
Zwischen laufenden ETF-Sparplänen, bAV und der geplanten Haussanierung: Ein pragmatischer Realitätscheck für alle, die ihre Altersvorsorge längst selbst organisieren.
Lesehinweis: Dieser Text braucht vielleicht einen oder zwei Kaffee und etwa 10 Minuten Ruhe.
Vielleicht kennst du das Gefühl, wenn du abends die Banking-App öffnest, deine Depotwerte überfliegst und dich leise fragst: Stimmt die Richtung meiner Altersvorsorge eigentlich noch? Schaffe ich es meine Rentenlücke zu schließen?
Genau in diese Unsicherheit platzt derzeit ein neues Schlagwort: das Altersvorsorgedepot, kurz AV-Depot. Es verspricht eine kleine Renten-Revolution, soll die ungeliebte Riester-Rente ablösen und globales Aktiensparen staatlich fördern.
Ich ertappe mich oft dabei, dass ich solche komplexen Finanzthemen am liebsten erst einmal aussitzen möchte, bis sich der Staub gelegt hat. Doch nachdem die Reform der privaten Altersvorsorge nun final beschlossen ist, merke ich in vielen Gesprächen, dass es konkreten Klärungsbedarf gibt.
Bevor wir in Paragraphen und Fachbegriffe eintauchen, zwei Dinge vorweg:
Erstens: Es gibt keinen Grund zur Eile. Ab 2027 kommt mit dem AV‑Depot ein neues Werkzeug für deine Altersvorsorge dazu, aber niemand zwingt dich, sofort zu unterschreiben.
Zweitens: Am Ende geht es bei diesem Produkt immer um dieselbe Frage: Rechnet sich die Kombination aus Zulagen, Steuerstundung und Kosten besser als dein heutiges Setup – und wie viel Flexibilität bist du bereit, dafür abzugeben?
Alles, was du in diesem Newsletter liest, soll dir genau diese Abwägung erleichtern – nicht dich in ein bestimmtes Produkt hineinschubsen.
Was dich erwartet:
Kapitel 1 – Eckpfeiler des AV-Depots
Kapitel 2 – Was im Hintergrund passiert: Von Monopol und Langlebigkeit
Kapitel 3 – Was ändert das AV-Depot in unserem Leben?
Kapitel 4 – Welche Optionen und Dilemmata bietet es für den Rentenplan?
Kapitel 5 – Mein Fazit: Ambivalent und doch positiv
Das Wichtigste im FAQ findest du auf der Seite der Bundesregierung.
Kapitel 1 – Eckpfeiler des AV-Depots
Falls du vor allem wissen willst, ob sich das AV‑Depot für dich rechnet, kannst du dieses Kapitel auch eher quer lesen und ab Kapitel 3 einsteigen – dort geht es um Steuern, Kosten und den direkten Vergleich mit einem normalen ETF‑Depot.
Wenn du dagegen verstehen willst, was der Staat da genau baut, liefert Kapitel 1 die nötige Landkarte.
Die AV-Reform wurde im Frühjahr 2026 verabschiedet, der Marktstart ist am 1. Januar 2027. Ab dann gilt der harte Schnitt: Neue Riester-Verträge darf es nicht mehr geben, bestehende Verträge laufen dank Bestandsschutz weiter.1
Das tragende finanzmathematische Fundament des AV-Depots ist die bewusste Abkehr vom alten Riester-Dogma der strengen Beitragsgarantie. Bisher waren Anbieter gesetzlich gezwungen, zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zu garantieren, was sie dazu verdammte, das Geld der Sparer in niedrig verzinsten, starren Wertpapieren anzulegen.
Falls du das Gesetz rundum das Altersvorsorge-Depot (Altersvorsorgereformgesetz) bis ins letzte Details lesen möchtest, findest du es auf dem Server des Bundestags. Ich werde dir hier auch immer als Quelle den entsprechenden Paragraphen als Fußnote hinzufügen, damit du gezielt nachschlagen kannst.
AV-Depot: Gefördert investieren in weltweit gestreute ETFs
Mangels Beitragsgarantie – also ohne die Zusage, dass am Ende mindestens alle eingezahlten Beiträge sicher wieder herauskommen – kann das Kapital über die gesamte Laufzeit stark marktorientiert, überwiegend in Aktienfonds oder ETFs, investiert werden – innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Positivliste.2
Diese Positivliste ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) verankert und regelt strikt, was ins Depot darf. 3
Erlaubt sind der Definition nach für Kleinanleger handelbare Fonds und ETFs der Risikoklassen 1 bis 5 (von insgesamt 7) gemäß dem offiziellen Risikoindikator SRI, sowie Anleihen, die von EU-Staaten, deutschen Bundesländern oder Gemeinden ausgegeben werden.
ETFs auf weltweit gestreute Indizes wie MSCI ACWI oder FTSE All‑World liegen im EU‑SRI‑System typischerweise in Risikoklasse 4 oder 5 von 7.4 Die Risikoklasse findest du im Basisinformationsblatt des ETFs.
Die Einstufung richtet sich nicht nach der Marketingidee „Welt‑ETF“, sondern formal nach der Volatilität der vergangenen Jahre. Kurzum: Je höher die erwartete Schwankungsbreite, desto höher die SRI‑Klasse.5
Einzelaktien, Zertifikate oder Kryptowährungen sind vom Gesetzgeber konsequent ausgeschlossen.
Wenn dir das an dieser Stelle bereits sehr technisch vorkommt: Du musst dir die Kürzel nicht merken. Wichtig ist nur die grobe Botschaft: Das AV‑Depot erlaubt breit gestreute Fonds, schließt Zockereien wie Einzelaktien, Zertifikate oder Krypto bewusst aus und zwingt niemanden in exotische Produkte hinein.
Ab 2027 fördert der Staat das AV-Depot auf zwei Wegen:
Die direkte Zulagenförderung: Das Fördersystem wird beitragsproportional ausgestaltet. Für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einer Grenze von 360 Euro im Jahr schießt der Staat 50 Cent als Grundzulage zu (maximal 180 Euro). Für jeden weiteren Euro zwischen 361 und 1800 Euro gibt es 25 Cent dazu (maximal weitere 360 Euro). Die maximale Grundzulage beträgt somit 540 Euro pro Jahr bei einem Eigeneinsatz von 1800 Euro. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zudem einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.6
Die steuerliche Günstigerprüfung: Deine eigenen Einzahlungen plus der Anspruch auf Zulagen können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden – künftig bis zu 1800 Euro pro Jahr, zuzüglich der jeweiligen Zulagen. Das Finanzamt ermittelt automatisch, ob der direkte Steuerabzug für dich vorteilhafter ist als die reine Zulage.7
Wer gut verdient, hat meist mehr vom Steuerabzug: Jeder Euro, den du zusätzlich als Sonderausgabe ansetzen kannst, spart dir Steuern in Höhe deines persönlichen – oft hohen – Steuersatzes, während die Zulage für alle gleich nach festen Beträgen bemessen wird.
Arbeitslosigkeit: Hier ist das AV-Depot besonders geschützt
Du darfst pro Vertrag bis zu 6840 Euro im Jahr einzahlen, und pro Person sind höchstens zwei solcher Verträge erlaubt.8
Zahlst du mehr als die geförderten 1800 Euro pro Jahr ein, ist nur der geförderte Teil deines Depotvermögens im Sozialrecht besonders geschützt. Alles, was darüber hinausgeht, zählt als normales Vermögen und muss im Zweifel vor Leistungen der Grundsicherung verbraucht werden – es wird also wie andere Geldanlagen (zum Beispiel ein normales Wertpapierdepot oder Tagesgeld) behandelt. Heißt auch: Im Fall von Arbeitslosigkeit wird der geförderte Teil des Depots nicht angegriffen.
Die Auszahlungsphase kann vertraglich frühestens mit deinem 65. Geburtstag beginnen und muss spätestens mit 70 starten. Zu diesem Zeitpunkt hast du nach aktueller Rechtslage die Möglichkeit einer Teilkapitalisierung: Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals kannst du dir auf einmal auszahlen lassen.9
Der Rest fließt entweder in eine lebenslange Rente oder in einen Auszahlungsplan, der mindestens bis zu deinem 85. Lebensjahr laufen muss.
Das Standarddepot für Einsteiger
Um Verbrauchern ohne Kapitalmarkterfahrung den Einstieg zu erleichtern, muss jeder Anbieter zudem ein standardisiertes, digitales Standarddepot anbieten oder vermitteln.
Für dieses gelten strenge Voreinstellungen: Es bespart zwei vorausgewählte Fonds: einen mit defensivem Anlageprofil sowie einen mit höherem Aktienanteil und stärkeren Kursschwankungen. Das Guthaben wird in den Jahren vor dem Renteneintritt schrittweise automatisch umgeschichtet und ist bei den Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt.10
Das Standarddepot fungiert damit als abgespeckte, halbwegs kostengezügelte Einstiegslösung: Es schützt vor den größten Kosten- und Komplexitätsfallen, ist aber weder das flexibelste noch das günstigste Angebot im Markt. Das hat beispielsweise die Verbraucherzentrale hier aufgeschlüsselt.
Kapitel 2 – Was im Hintergrund passiert: Von Monopol und Langlebigkeit
Hinter den nüchternen, präzisen Paragrafen der Reform tobt ein tiefgehender Verteilungskampf der wirtschaftlichen und politischen Interessen. Über Jahrzehnte hinweg war die private, staatlich geförderte Altersvorsorge in Deutschland das exklusive und hochgradig geschützte Revier der klassischen Versicherungswirtschaft.
Das Geschäftsmodell basierte darauf, das Geld der Kunden in komplexe Versicherungsmäntel zu hüllen, erhebliche Abschluss- und Verwaltungskosten einzubehalten und mit dem Verweis auf die absolute Sicherheit der lebenslangen Rente zu werben.
Dass nun Banken, Fondsgesellschaften und Neo-Broker eigenständig zertifizierte AV-Depots anbieten dürfen, bricht dieses Monopol radikal auf und wirft die Karten am Markt völlig neu.11
Es ist geradezu lehrreich zu beobachten,


