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Vielleicht kennst du das Gefühl, wenn du abends die Banking-App öffnest, deine Depotwerte überfliegst und dich leise fragst: Stimmt die Richtung meiner Altersvorsorge eigentlich noch? Schaffe ich es meine Rentenlücke zu schließen?
Genau in diese Unsicherheit platzt derzeit ein neues Schlagwort: das Altersvorsorgedepot, kurz AV-Depot. Es verspricht eine kleine Renten-Revolution, soll die ungeliebte Riester-Rente ablösen und globales Aktiensparen staatlich fördern.
Ich ertappe mich oft dabei, dass ich solche komplexen Finanzthemen am liebsten erst einmal aussitzen möchte, bis sich der Staub gelegt hat. Doch nachdem die Reform der privaten Altersvorsorge nun final beschlossen ist, merke ich in vielen Gesprächen, dass es konkreten Klärungsbedarf gibt.
Bevor wir in Paragraphen und Fachbegriffe eintauchen, zwei Dinge vorweg:
Erstens: Es gibt keinen Grund zur Eile. Ab 2027 kommt mit dem AV‑Depot ein neues Werkzeug für deine Altersvorsorge dazu, aber niemand zwingt dich, sofort zu unterschreiben.
Zweitens: Am Ende geht es bei diesem Produkt immer um dieselbe Frage: Rechnet sich die Kombination aus Zulagen, Steuerstundung und Kosten besser als dein heutiges Setup – und wie viel Flexibilität bist du bereit, dafür abzugeben?
Alles, was du in diesem Newsletter liest, soll dir genau diese Abwägung erleichtern – nicht dich in ein bestimmtes Produkt hineinschubsen.
Was dich erwartet:
Kapitel 1 – Eckpfeiler des AV-Depots
Kapitel 2 – Was im Hintergrund passiert: Von Monopol und Langlebigkeit
Kapitel 3 – Was ändert das AV-Depot in unserem Leben?
Kapitel 4 – Welche Optionen und Dilemmata bietet es für den Rentenplan?
Kapitel 5 – Mein Fazit: Ambivalent und doch positiv
Das Wichtigste im FAQ findest du auf der Seite der Bundesregierung.
Kapitel 1 – Eckpfeiler des AV-Depots
Falls du vor allem wissen willst, ob sich das AV‑Depot für dich rechnet, kannst du dieses Kapitel auch eher quer lesen und ab Kapitel 3 einsteigen – dort geht es um Steuern, Kosten und den direkten Vergleich mit einem normalen ETF‑Depot.
Wenn du dagegen verstehen willst, was der Staat da genau baut, liefert Kapitel 1 die nötige Landkarte.
Die AV-Reform wurde im Frühjahr 2026 verabschiedet, der Marktstart ist am 1. Januar 2027. Ab dann gilt der harte Schnitt: Neue Riester-Verträge darf es nicht mehr geben, bestehende Verträge laufen dank Bestandsschutz weiter.1
Das tragende finanzmathematische Fundament des AV-Depots ist die bewusste Abkehr vom alten Riester-Dogma der strengen Beitragsgarantie. Bisher waren Anbieter gesetzlich gezwungen, zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zu garantieren, was sie dazu verdammte, das Geld der Sparer in niedrig verzinsten, starren Wertpapieren anzulegen.
Falls du das Gesetz rundum das Altersvorsorge-Depot (Altersvorsorgereformgesetz) bis ins letzte Details lesen möchtest, findest du es auf dem Server des Bundestags. Ich werde dir hier auch immer als Quelle den entsprechenden Paragraphen als Fußnote hinzufügen, damit du gezielt nachschlagen kannst.
AV-Depot: Gefördert investieren in weltweit gestreute ETFs
Mangels Beitragsgarantie – also ohne die Zusage, dass am Ende mindestens alle eingezahlten Beiträge sicher wieder herauskommen – kann das Kapital über die gesamte Laufzeit stark marktorientiert, überwiegend in Aktienfonds oder ETFs, investiert werden – innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Positivliste.2
Diese Positivliste ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) verankert und regelt strikt, was ins Depot darf. 3
Erlaubt sind der Definition nach für Kleinanleger handelbare Fonds und ETFs der Risikoklassen 1 bis 5 (von insgesamt 7) gemäß dem offiziellen Risikoindikator SRI, sowie Anleihen, die von EU-Staaten, deutschen Bundesländern oder Gemeinden ausgegeben werden.
ETFs auf weltweit gestreute Indizes wie MSCI ACWI oder FTSE All‑World liegen im EU‑SRI‑System typischerweise in Risikoklasse 4 oder 5 von 7.4 Die Risikoklasse findest du im Basisinformationsblatt des ETFs.
Die Einstufung richtet sich nicht nach der Marketingidee „Welt‑ETF“, sondern formal nach der Volatilität der vergangenen Jahre. Kurzum: Je höher die erwartete Schwankungsbreite, desto höher die SRI‑Klasse.5
Einzelaktien, Zertifikate oder Kryptowährungen sind vom Gesetzgeber konsequent ausgeschlossen.
Wenn dir das an dieser Stelle bereits sehr technisch vorkommt: Du musst dir die Kürzel nicht merken. Wichtig ist nur die grobe Botschaft: Das AV‑Depot erlaubt breit gestreute Fonds, schließt Zockereien wie Einzelaktien, Zertifikate oder Krypto bewusst aus und zwingt niemanden in exotische Produkte hinein.
Ab 2027 fördert der Staat das AV-Depot auf zwei Wegen:
Die direkte Zulagenförderung: Das Fördersystem wird beitragsproportional ausgestaltet. Für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einer Grenze von 360 Euro im Jahr schießt der Staat 50 Cent als Grundzulage zu (maximal 180 Euro). Für jeden weiteren Euro zwischen 361 und 1800 Euro gibt es 25 Cent dazu (maximal weitere 360 Euro). Die maximale Grundzulage beträgt somit 540 Euro pro Jahr bei einem Eigeneinsatz von 1800 Euro. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zudem einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.6
Die steuerliche Günstigerprüfung: Deine eigenen Einzahlungen plus der Anspruch auf Zulagen können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden – künftig bis zu 1800 Euro pro Jahr, zuzüglich der jeweiligen Zulagen. Das Finanzamt ermittelt automatisch, ob der direkte Steuerabzug für dich vorteilhafter ist als die reine Zulage.7
Wer gut verdient, hat meist mehr vom Steuerabzug: Jeder Euro, den du zusätzlich als Sonderausgabe ansetzen kannst, spart dir Steuern in Höhe deines persönlichen – oft hohen – Steuersatzes, während die Zulage für alle gleich nach festen Beträgen bemessen wird.
Arbeitslosigkeit: Hier ist das AV-Depot besonders geschützt
Du darfst pro Vertrag bis zu 6840 Euro im Jahr einzahlen, und pro Person sind höchstens zwei solcher Verträge erlaubt.8
Zahlst du mehr als die geförderten 1800 Euro pro Jahr ein, ist nur der geförderte Teil deines Depotvermögens im Sozialrecht besonders geschützt. Alles, was darüber hinausgeht, zählt als normales Vermögen und muss im Zweifel vor Leistungen der Grundsicherung verbraucht werden – es wird also wie andere Geldanlagen (zum Beispiel ein normales Wertpapierdepot oder Tagesgeld) behandelt. Heißt auch: Im Fall von Arbeitslosigkeit wird der geförderte Teil des Depots nicht angegriffen.
Die Auszahlungsphase kann vertraglich frühestens mit deinem 65. Geburtstag beginnen und muss spätestens mit 70 starten. Zu diesem Zeitpunkt hast du nach aktueller Rechtslage die Möglichkeit einer Teilkapitalisierung: Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals kannst du dir auf einmal auszahlen lassen.9
Der Rest fließt entweder in eine lebenslange Rente oder in einen Auszahlungsplan, der mindestens bis zu deinem 85. Lebensjahr laufen muss.
Das Standarddepot für Einsteiger
Um Verbrauchern ohne Kapitalmarkterfahrung den Einstieg zu erleichtern, muss jeder Anbieter zudem ein standardisiertes, digitales Standarddepot anbieten oder vermitteln.
Für dieses gelten strenge Voreinstellungen: Es bespart zwei vorausgewählte Fonds: einen mit defensivem Anlageprofil sowie einen mit höherem Aktienanteil und stärkeren Kursschwankungen. Das Guthaben wird in den Jahren vor dem Renteneintritt schrittweise automatisch umgeschichtet und ist bei den Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt.10
Das Standarddepot fungiert damit als abgespeckte, halbwegs kostengezügelte Einstiegslösung: Es schützt vor den größten Kosten- und Komplexitätsfallen, ist aber weder das flexibelste noch das günstigste Angebot im Markt. Das hat beispielsweise die Verbraucherzentrale hier aufgeschlüsselt.
Kapitel 2 – Was im Hintergrund passiert: Von Monopol und Langlebigkeit
Hinter den nüchternen, präzisen Paragrafen der Reform tobt ein tiefgehender Verteilungskampf der wirtschaftlichen und politischen Interessen. Über Jahrzehnte hinweg war die private, staatlich geförderte Altersvorsorge in Deutschland das exklusive und hochgradig geschützte Revier der klassischen Versicherungswirtschaft.
Das Geschäftsmodell basierte darauf, das Geld der Kunden in komplexe Versicherungsmäntel zu hüllen, erhebliche Abschluss- und Verwaltungskosten einzubehalten und mit dem Verweis auf die absolute Sicherheit der lebenslangen Rente zu werben.
Dass nun Banken, Fondsgesellschaften und Neo-Broker eigenständig zertifizierte AV-Depots anbieten dürfen, bricht dieses Monopol radikal auf und wirft die Karten am Markt völlig neu.11
Es ist geradezu lehrreich zu beobachten,
wie die verschiedenen Akteure in der öffentlichen Debatte agieren. Die Versicherungslobby warnte bis zuletzt mit ernster Miene vor den „unberechenbaren Risiken volatiler Aktienmärkte“ und forderte beharrlich die Beibehaltung hoher Garantien – ein Schelm, wer dabei an die Sicherung der eigenen, strukturellen Gebührenstrukturen denkt.
Auf der anderen Seite feiert die Fondsindustrie die Reform als historischen Durchbruch für den Zinseszinseffekt. Verbraucherschützer wiederum loben zwar die Kostendeckelung des Standarddepots auf 1,0 Prozent, weisen aber gleichzeitig auf einen massiven blinden Fleck der Reform hin: die bewusste Verlagerung des sogenannten Langlebigkeitsrisikos.
Das Langlebigkeitsrisiko zerrt am AV-Depot
Wenn du dich im Alter für den mathematisch oft renditestärkeren Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr entscheidest, trägst du das Risiko deines eigenen Alters fortan selbst. Wirst du 90 oder 95 Jahre alt, ist das Depot erschöpft. Das unabhängige, gemeinnützige Verbraucher- und Finanzportal Finanztip hat das in seinem Ratgeber anschaulich erklärt.
Der Staat hat hier ein bemerkenswertes Detail im Sozialrecht verankert: Während monatliche Zusatzrenten, die bis zum Lebensende fließen, bei der Anrechnung auf die staatliche Grundsicherung bis zu bestimmten Höchstbeträgen geschützt und privilegiert sind, gilt diese Privilegierung für langlaufende Auszahlungspläne explizit nicht.
Wer also das Risiko des Aktienmarktes und des Auszahlungsplans wählt, wird vom System mit maximaler Eigenverantwortung belegt.
Die soziale Ungleichheit bleibt auch beim AV-Depot nicht fern
Am meisten Wirkung hat die Steuerförderung über den Sonderausgabenabzug naturgemäß bei Menschen mit höherem Einkommen und hohem Grenzsteuersatz. Wer wenig verdient, profitiert zwar stark von den prozentualen Zulagen, hat im Alltag aber oft nicht genug Luft im Budget, um die vollen 1800 Euro Eigenbeitrag auszureizen.
Das System belohnt und stabilisiert in erster Linie jene, die ohnehin schon fest und strukturiert im Erwerbsleben stehen.
Kapitel 3 – Was ändert das AV-Depot in unserem Leben?
Für jemanden, der mitten im Berufsleben steht und seine Finanzen bereits eigenständig und digital organisiert, ist das AV-Depot kein theoretischer Gesetzestext, sondern eine sehr praktische Frage der Systemintegration.
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass du finanziell nicht bei Null anfängst. Möglicherweise besparst du bereits ein privates Depot, besitzt Immobilienanteile, hast Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder schleppst eben jenen alten Riester-Vertrag mit dir herum, dessen jährliche Standmitteilungen eher Frust als Vorfreude auslösen.
Das neue AV-Depot tritt also in direkte Konkurrenz zu deiner bestehenden Vermögensstruktur und verlangt nach logischen Szenarien im Alltag.
Der Tausch von Flexibilität gegen steuerlichen Hebel
Wenn du monatlich Geld in ein normales, privates Depot investierst, bleibt dieses Kapital liquide. Du kannst es in fünf Jahren für eine berufliche Auszeit, die Unterstützung deiner Kinder oder eine größere Anschaffung verwenden. Beim AV-Depot gehst du eine feste Zweckbindung ein.
Das Geld ist für den langfristigen Vermögensaufbau bis zum 65. Lebensjahr vorgesehen; jede vorzeitige Entnahme außerhalb der gesetzlichen Regeln gilt als förderschädlich: Du behältst zwar dein angespartes Guthaben inklusive Erträgen, musst aber sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen an den Staat zurückzahlen.12
AV-Depot als strategischer Baustein fürs Eigenheim
Es gibt jedoch eine wesentliche, sehr konkrete Ausnahme, die neu im Vergleich zur klassischen Riester-Ausgestaltung strukturiert wurde: die Eigenheimrenten-Förderung. Der Gesetzgeber erlaubt es, das im AV-Depot aufgebaute geförderte Kapital bis zu 100 Prozent für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu entnehmen. Das gilt nicht nur für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum, sondern explizit auch für die energetische Sanierung der eigenen Immobilie.
Zudem entfällt beim AV-Depot die alte, starre Regel, nach der bei einer Teilentnahme zwingend ein Restkapital von 3000 Euro im Vertrag verbleiben musste. Das Depot lässt sich also durchaus als strategischer Baustein nutzen, falls in den kommenden Jahrzehnten größere, nachhaltige Investitionen am eigenen Haus anstehen.13
Die eigentliche Herausforderung liegt weniger in der Produktauswahl als in der inneren Buchführung: Du brauchst Klarheit darüber, welche Ersparnisse welcher Rolle in deinem Leben zugeordnet sind.
Welcher Topf steht dir für spontane Entscheidungen und berufliche Wendungen zur Verfügung, welcher ist für energetische Investitionen in die eigenen vier Wände reserviert – und welcher ist für die Jahre nach deinem 65. Geburtstag bestimmt?
Kapitel 4 – Welche Optionen und Dilemmata bietet es für den Rentenplan?
Wenn wir die konzeptionelle Ebene verlassen und uns dem mathematischen Kern des AV-Depots zuwenden, stoßen wir auf das entscheidende steuerliche Dilemma. Die mathematische Sinnhaftigkeit dieses Modells entscheidet sich an zwei Begriffen: der nachgelagerten Besteuerung und den Kosten.
Lass uns die zwei Welten für eine fundierte Entscheidung sachlich gegenüberstellen:
Hier liegt der tiefere finanzielle Konflikt verborgen. Wer im Alter durch eine solide gesetzliche Rente, Betriebsrenten oder eventuelle Mieteinnahmen über ein stabiles Einkommen verfügt, dessen persönlicher Steuersatz im Ruhestand kann bei 30 Prozent oder deutlich höher liegen.
Mit dem AV-Depot gehst du also eine mathematische Wette ein: Du setzt darauf, dass der enorme Zinseszinseffekt durch den Wegfall der Steuern in der jahrzehntelangen Ansparphase so gewaltig ausfällt, dass er die potenziell höhere persönliche Steuerlast bei der späteren Auszahlung spielend ausgleicht.
Die Steuer-Sonderrolle der 1801 bis 6840 Euro
Besonders differenziert zeigt sich dies bei Einzahlungen, die über die geförderten 1800 Euro hinausgehen und bis zum harten Limit von 6840 Euro reichen. Für diesen ungeförderten Teil der Beiträge gilt laut Bundesfinanzministerium eine gesonderte steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase:
Wählst du eine monatliche Auszahlungsrate, greift die tendenziell günstigere Ertragsanteilsbesteuerung, bei der sich der zu versteuernde Anteil nach deinem exakten Alter bei Auszahlungsbeginn richtet.
Entscheidest du dich hingegen nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren für eine Einmalauszahlung dieses ungeförderten Kapitals, greift das Halbeinkünfteverfahren – es muss also nur die Hälfte der erzielten Gewinne mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bei kürzeren Laufzeiten fällt die reguläre Abgeltungssteuer an.
Lohnt sich das AV-Depot für mich?
Am Ende läuft alles auf die entscheidende Frage hinaus: Was kostet der Spaß? Jedes zertifizierte AV-Depot muss seine Gebühren über eine sogenannte Effektivkostenquote offenlegen.14
Wenn du deine ETFs komplett eigenständig bei einem günstigen Online‑Broker oder Neo‑Broker verwaltest, kommst du mit einem breit gestreuten Welt‑ETF oft auf Gesamtkosten von vielleicht 0,2 bis 0,3 Prozent pro Jahr – abhängig von der TER des ETFs und den Konditionen deines Brokers.
Ob ein konkretes AV‑Depot tatsächlich teurer ist als dein bisheriges Setup, hängt also weniger am System selbst als an der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters – sprich: an seiner Verwaltungspauschale und an den laufenden Kosten des hinterlegten ETFs. Wie das dann konkret aussieht, zeigt sich, wenn die ersten großen Broker ihre Angebote auf den Markt werfen.
Die Kernfrage, die du für dich beantworten musst, lautet daher nicht abstrakt „Ist das AV‑Depot teuer?“, sondern sehr konkret: Rechnet sich die Kombination aus Zulagen, Steuerstundung und Depotarchitektur im Vergleich zu deinem persönlichen Status quo?
Genau hier helfen Altersvorsorgedepot‑Rechner. Ich empfehle den von justETF, weil du dort alle wichtigen Variablen anpassen kannst: Er lässt dich deine heutigen und erwarteten Steuersätze, unterschiedliche Produktkosten und Sparraten durchspielen und zeigt dir im direkten Vergleich mit einem normalen ETF‑Depot, ab welchem Punkt sich der staatlich geförderte Weg für dich individuell lohnt.
Kapitel 5 – Mein Fazit: Ambivalent und doch positiv
Erinnerst du dich an die zwei Fragen vom Anfang: Rechnet sich das AV‑Depot besser als dein jetziges Setup – und wie viel Flexibilität bist du bereit, dafür abzugeben?
Nachdem man sich einmal durch die Paragrafen, Steuerlogiken und Produktvarianten gearbeitet hat, bleibt genau das übrig: kein magischer Geheimtipp, sondern eine sehr nüchterne Wette zwischen Staat, Kapitalmarkt und deinem zukünftigen Ich.
Wenn ich die dicken FAQ-Bände des Bundesfinanzministeriums beiseitelege und die strukturellen Linien dieser Reform auf mich wirken lasse, bleibt eine spürbare wissenschaftliche und publizistische Ambivalenz zurück.
Auf der einen Seite ist das Altersvorsorgedepot ein echter, ordnungspolitischer Meilenstein für die deutsche Finanzkultur. Dass der Staat die systemische Lähmung durch den alten Garantiezwang aufgibt und die produktive Kraft der weltweiten Aktienmärkte offiziell als primäres Instrument der Altersvorsorge anerkennt, ist ein überfälliger Schritt hin zu einer zeitgemäßen Ökonomie. Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern ein großes Stück Autonomie und Entscheidungsmacht über ihr langfristiges Kapital zurück.15
Auf der anderen Seite bleibt jede staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ein Vertrag mit einer sehr langen Zukunft: Wir sprechen über Zeiträume von zwanzig, dreißig oder mehr Jahren. Niemand kann garantieren, welche steuerlichen Leitplanken im Jahr 2050 gelten werden – oder welche Regierung dann über Nachjustierungen entscheidet.
Eine wohlüberlegte Wette
Wer sich auf das AV‑Depot einlässt, geht damit immer auch die Wette ein, dass künftige Gesetzgeber die steuerlichen Spielregeln nicht so verändern, dass der heutige Fördervorteil im Alter deutlich zusammenschmilzt. (Ja, das ist schon die zweite Wette in diesem Newsletter.)
Dieses System kennt keine eingebaute, absolute Sicherheit – es kennt nur das bewusste Abwägen von Wahrscheinlichkeiten: Wie stark vertraust du darauf, dass der Staat seine Förderzusagen langfristig vernünftig behandelt, und wie viel Kontrolle möchtest du lieber in einem frei verfügbaren, privaten Depot behalten?
Wenn ab 2027 das unvermeidliche Marketing‑Trommelfeuer der Banken und Broker einsetzt, musst du nicht zu den ersten gehören, die ein AV‑Depot unterschreiben. Es reicht, wenn du dir die ersten zertifizierten Angebote in Ruhe anschaust, durchrechnest – und dann im eigenen Tempo entscheidest.
Sobald die ersten Anbieter ihre Angebote auf dem Markt haben, wirst du erfahrungsgemäß bei unabhängigen Verbraucher- und Finanzratgebern wie dem Verbraucherschutz oder Finanztip eine Einordnung der angebotenen AV-Depots finden.
Nutze den kommenden Herbst oder den nächsten ruhigen Spaziergang, um mit einem Menschen, dessen analytischen Verstand du schätzt, über diese Optionen zu sprechen. Nicht, um eine schnelle Entscheidung zu erzwingen, sondern um deine eigene, souveräne Haltung zu schärfen: Wie viel deines Vermögens willst du langfristig an staatliche Regeln koppeln – und wie viel Freiheit möchtest du dir bewusst erhalten?
Weiterdenken
Falls du noch tiefer in andere Ecken des Themas einsteigen möchtest:
ETF-Handbuch von Finanzfluss: Dort erfährst du alles zum Thema ETFs. Was sie sind, welche Risiken sie haben, nach welchen Kriterien man die richtigen ETFs auswählt und wie du dir selbst ein Weltportfolio bauen könntest.
Falls du bisher in die Riester-Rente investiert hast, kannst du mit dem Rechner von Finanztip berechnen, ob sich der Wechsel von der Riester-Rente zum AV-Depot für dich lohnt.
Alles von Seiten der Bundesregierung zur Förderung der privaten Altersvorsorge findest du auf dieser Themenseite.
Ich hoffe, ich habe dich mit all diesen Informationen nicht vollends überladen.
Einen guten Start ins Wochenende wünscht
Christin
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 2 Nr. 3 Buchst. c, § 52 Abs. 50a EStG, sowie Art. 6 Nr. 17, § 14 Abs. 7 AltZertG. Bestandsverträge bleiben geschützt. Nach altem Recht zertifizierte Altersvorsorgeverträge dürfen mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht mehr vertrieben werden.
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 6 Nr. 1 Buchst. b, § 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 AltZertG. Das Altersvorsorgedepot erlaubt bestimmte Fondsanlagen und schließt Mindestkapital sowie Mindestwertentwicklung aus.
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 6 Nr. 1 Buchst. b, § 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 2 AltZertG. Die Vorschrift zählt die zulässigen Anlageklassen für Altersvorsorgedepot-Verträge auf.
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 6 Nr. 1 Buchst. b, § 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 2 AltZertG. Zulässig sind OGAW, offene Publikums-AIF und offene europäische langfristige Investmentfonds bis höchstens Risikoklasse 5 im Basisinformationsblatt sowie bestimmte Euro-Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten.
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 6 Nr. 1 Buchst. b, § 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 2 AltZertG. Die Vorschrift nennt nur die dort aufgeführten Fondsanteile, bestimmte öffentliche Schuldverschreibungen und ein Verrechnungskonto. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen gehören nicht dazu.
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 2 Nr. 7, § 84 EStG. Die Grundzulage beträgt 50 Prozent der Beiträge bis 360 Euro und 25 Prozent der Beiträge von 360,01 Euro bis 1800 Euro. Bei 1800 Euro Eigenbeitrag ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro. Für Zulageberechtigte unter 25 Jahren erhöht sich die Grundzulage einmalig um 200 Euro.
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 2 Nr. 1 Buchst. a, § 10a Abs. 1 EStG. Altersvorsorgebeiträge können jährlich bis zu 1800 Euro zuzüglich der zustehenden Zulage als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Günstigerprüfung wird im Gesetzgebungsverfahren als unveränderte Prüfung von Amts wegen beschrieben.
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 6 Nr. 1 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, sowie Art. 2 Nr. 6 Buchst. b, § 82 Abs. 5 EStG. Die jährliche Einzahlung ist auf 6840 Euro begrenzt. Ab dem dritten nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag werden Beiträge nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge behandelt.
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 6 Nr. 1 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 6 Nr. 1 Buchst. b, § 1 Abs. 1c AltZertG, sowie Art. 6 Nr. 3, § 2a Abs. 2 AltZertG. Das Standarddepot nutzt zwei vorab festgelegte OGAW mit Risikoklasse 1 oder 2 und Risikoklasse 3, 4 oder 5. Fünf Jahre vor der Auszahlungsphase dürfen höchstens 50 Prozent und zwei Jahre vor der Auszahlungsphase sowie zu deren Beginn höchstens 30 Prozent des Kapitals im risikoreicheren OGAW liegen. Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 Prozent betragen.
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 6 Nr. 1 Buchst. c, § 1 Abs. 2 AltZertG. Anbieter können unter anderem Lebensversicherer, Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute sein, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 2 Nr. 14, § 93 Abs. 1 EStG. Bei schädlicher Verwendung sind die auf das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen entfallenden Zulagen und die nach § 10a Abs. 4 gesondert festgestellten Beträge zurückzuzahlen.
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 3 Nr. 9 Buchst. a, § 92a Abs. 1 EStG. Das geförderte Kapital kann bis zum Beginn der Auszahlungsphase ganz oder teilweise für Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung, Tilgung eines entsprechenden Darlehens, Genossenschaftsanteile zur Selbstnutzung, barrierereduzierenden Umbau oder energetische Sanierung verwendet werden. Das aufgewendete Kapital muss mindestens 3000 Euro betragen.
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Art. 6 Nr. 3, § 2a Abs. 1 AltZertG, sowie Art. 6 Nr. 8 Buchst. b, § 7 Abs. 1 AltZertG. Anbieter müssen die Effektivkosten ermitteln. Das Produktinformationsblatt muss die Effektivkosten und die Kosten in Anspar- und Auszahlungsphase enthalten.
Bundestagsdrucksache 21/4088, Begründung. Die Reform will höhere Renditemöglichkeiten des Kapitalmarkts stärker nutzen. Mit dem Altersvorsorgedepot ohne Garantien wird eine Produktkategorie eingeführt, die in geeignete aktiv oder passiv gemanagte Fonds investieren kann.


